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Bedürfnisnachweis in der Corona Zeit
Bedürfnisnachweis in Zeiten von Corona und Ausgangsbeschränkung
Aufgrund staatlicher Anordnung sind u. a. Sportstätten – und damit auch Schießanlagen - derzeit bis 19.04.2020 geschlossen. Wie es ab 20.04.2020 weitergeht, ist derzeit nicht absehbar.
Uns ist bewusst, dass bei zunehmender Dauer der Schließungen Schwierigkeiten entstehen können beim Erbringen der notwendigen Einheiten, um ein waffenrechtliches Bedürfnis nachzuweisen. Wir wollen als Verband natürlich unser Möglichstes tun um Härtefälle zu vermeiden, die sich aufgrund
der angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ergeben (können). Im Detail wird vieles von der Dauer und dem Umfang der Schießstandsperren abhängen, daher ist uns eine konkrete Auskunft momentan nicht möglich. Wir werden uns zu gegebener Zeit mit dem Ministerium verständigen und Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten. (Dies ist eine Stellungnahme des BSSB-Bay.Sportschützenbund)